Verein Karstlehrpfad Kaltbrunnental-Brislachallmet

Unter dem Namen Karstlehrpfad Kaltbrunnental-Brislachallmet besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zwingen.

Der Verein bezweckt die Erstellung, den Betrieb, Unterhalt und allfälligen Rückbau eines Karstlehrpfades im Gebiet Kaltbrunnental Brislachallmet.        

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.

Derzeit:

Privatperson: Fr. 20.-- Juristische Person und Verein/öffentlich-rechtliche Körperschaft: Fr. 50.-- pro Jahr

Raiffeisenbank Laufen-Thierstein 4242 Laufen
CH88 8080 8002 0329 1705 1

Karstlehrpfad Kaltbrunnental

PC 40-12286-8       

Einzahlungsschein                            

Spenden, zur Sicherstellung des Unterhaltes und des Betriebes und Zuwendungen aller Art werden gerne entgegengenommen.

Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat.

Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten zu richten:

Herrn Rolf Zimmerli
Präsident Verein Karstlehrpfad
Weiherweg 16
4242 Laufen

5.11.2020

 

 

Statuten Verein Karstlehrpfad : Statuten PDF

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